Leitlinien der HCA zum Wettbewerbsrecht

Leitlinien der HCA zum Wettbewerbsrecht

Diese Leitlinien sollen Do's and Don'ts in Bezug auf die Organisation und Durchführung von HCA-Sitzungen bereitstellen, um zu verhindern, dass die HCA und ihre Mitglieder unangemessen handeln. Das Wettbewerbsrecht verbietet Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Vereinigten Königreichs oder der EU bezwecken oder bewirken. Die Begriffe "Vereinbarung" und "Entscheidung" sind sehr weit gefasst und umfassen stillschweigende Vereinbarungen und die passive Akzeptanz wettbewerbswidrigen Verhaltens.

Die Einhaltung dieser Richtlinien ist unerlässlich – nicht nur der Verband kann für wettbewerbswidriges Verhalten haftbar gemacht werden, sondern auch die teilnehmenden Unternehmen. Diejenigen, die dagegen verstoßen, müssen mit erheblichen Geldstrafen, dem Ausschluss von Direktoren und möglichen strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Nicht-rechtliche Sanktionen wie der Verlust des Ansehens sind ebenso wichtig. Bei Fragen zu diesen Richtlinien oder deren Anwendung wenden Sie sich bitte an den HCA-CEO. Die folgenden Richtlinien gelten für alle HCA-Sitzungen.

Alle von der HCA organisierten oder besuchten Sitzungen müssen einen berechtigten Zweck haben:

  1. Wenn während der Sitzung eine Diskussion geführt wird, von der angenommen wird, dass sie sich auf einen für das Wettbewerbsrecht sensiblen Bereich verirrt hat, sollte entweder der Vertreter der HCA oder ein betroffenes Mitglied diese Bedenken vorbringen und den Sitzungsleiter bitten, die Diskussion auszusetzen.
  2. Beachten Sie, dass sich die wettbewerbsrechtlichen Verpflichtungen nicht nur auf Diskussionen während der Sitzung selbst erstrecken, sondern auch auf Gespräche auf dem Weg zu Sitzungen und in einem sozialen Kontext vor und nach Sitzungen, z.B. bei einem Kaffee in einer Pause.

Was in Sitzungen nicht besprochen werden darf

Bitte unterlassen Sie:

  1. den Austausch wettbewerbssensibler Informationen zwischen Mitgliedern über Preise, Kunden oder Leistungspläne.
  2. das Führen von Diskussionen, die die Einschränkung oder Verzerrung des Wettbewerbs innerhalb des Vereinigten Königreichs oder der EU erleichtern, unterstützen oder dazu führen könnten.

Was in den Sitzungen erörtert werden kann

Die Mitglieder dürfen Folgendes erörtern:

  1. Politikentwicklung;
  2. Öffentlichkeitsarbeit oder Interessensvertretungs-Aktivitäten der Branche;
  3. Öffentlich zugängliche Informationen über Markttrends (sofern dies nicht zu Absprachen über die Zukunft führt);
  4. nicht vertrauliche, für die Branche relevante technische Fragen wie Gerichtsurteile, vorgeschlagene neue Rechtsvorschriften; regulatorische Verhaltenskodizes usw. (sofern dies nicht zu Absprachen über die Zukunft führt);
  5. Informationsaustausch über nicht öffentliche Daten, die sich nur auf Folgendes beziehen:
  • allgemeine, historische und nicht vertrauliche Daten (d.h. es ist nicht zu erwarten, dass sie Auswirkungen auf das künftige Geschäft der Wettbewerber haben) ODER gesammelte Daten von mindestens drei unabhängigen Herstellern; UND
  • einzelne Unternehmen können anhand der Daten nicht identifiziert werden ODER die Daten werden von einem unabhängigen Dritten verarbeitet und die Vertraulichkeit ist gewährleistet.

BRANCHENSTANDARDS, VERHALTENSKODIZES, BEWÄHRTE VERFAHREN UND STANDARDBEDINGUNGEN ("gemeinsame Standards")

Die Förderung gemeinsamer Standards kann ein Merkmal der Tätigkeit der HCA sein. Obwohl solche Standards nützlich sein können, wenn sie die Qualität der Produkte oder Dienstleistungen der Verbandsmitglieder verbessern, sind Probleme möglich, wenn sie die Marktzutrittsschranken erhöhen oder bestimmte Unternehmen diskriminieren könnten. Anmerkung:

  1. Die gemeinsamen Standards sollten nicht dazu genutzt werden, Marktzutrittsschranken künstlich zu errichten.
  2. Die Verwendung eines Standardformulars oder -konzepts sollte nicht verbindlich vorgeschrieben werden.
  3. Ein Verhaltenskodex sollte die Art und Weise, wie die Teilnehmenden konkurrieren können, nicht einschränken. Einzelheiten sollten allen in der Branche zur Verfügung gestellt werden.
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